CBD-Marktregulierung in Österreich

Die Regulierung von CBD-Produkten in Österreich hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen durchlaufen. Insbesondere die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 2. Juni 2020, getrocknete Hanfblüten mit hohem CBD-Gehalt und einem THC-Gehalt von etwa 0,2 % als "pflanzliche Raucherzeugnisse" einzustufen, führte zu neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese Klassifizierung bedeutet, dass der Verkauf solcher Produkte den Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) unterliegt. In der Folge hat das Finanzministerium bestimmte CBD-Hanfprodukte als "anderen Rauchtabak" eingestuft, wodurch ihr Verkauf in Tabakfachgeschäften ermöglicht wurde. Seit dem 8. Juli 2020 dürfen diese Produkte daher nur noch in Trafiken angeboten werden.

Auswirkungen auf den CBD-Markt und den Fachhandel

1. Einschränkung für CBD-Shops

Diese regulatorische Entscheidung hat erhebliche Konsequenzen für spezialisierte CBD-Shops in Österreich. Während diese zuvor eine zentrale Rolle beim Verkauf von Hanfblüten spielten, dürfen sie nun bestimmte CBD-Produkte nicht mehr anbieten. Dies hat zu einer Marktverlagerung geführt, bei der Trafiken den Verkauf übernehmen, obwohl diese zuvor kaum Erfahrung mit CBD-Produkten hatten. Für viele CBD-Fachgeschäfte bedeutet dies einen erheblichen Umsatzeinbruch und potenziell die Aufgabe ihres Geschäftsmodells.

2. Preisveränderungen und Sortimentseinschränkungen

Die Verlagerung des CBD-Blütenverkaufs in Tabaktrafiken bringt auch wirtschaftliche Folgen mit sich. Trafikanten müssen ihre Margen einkalkulieren, was zu höheren Endverbraucherpreisen führen kann. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass Trafiken ein breites Sortiment an CBD-Produkten führen werden. Spezialisierte Händler haben in der Vergangenheit eine große Produktvielfalt und umfassende Beratung angeboten, während sich Trafiken primär auf klassische Tabakprodukte konzentrieren.

3. Veränderung des Konsumverhaltens

Konsumenten, die bisher in CBD-Fachgeschäften eingekauft haben, müssen nun auf Trafiken ausweichen. Dies kann insbesondere für Menschen problematisch sein, die Wert auf eine professionelle Beratung legen oder bestimmte hochwertige CBD-Sorten bevorzugen. Eine weitere mögliche Folge ist die Zunahme von Online-Bestellungen oder der Bezug aus dem Ausland, insbesondere aus anderen EU-Ländern mit liberaleren Regelungen.

Rechtliche Fragestellungen und EU-Rechtskonformität

Die Einstufung von CBD-Blüten als Tabakprodukte wirft auch Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit EU-Recht auf. Die Europäische Union fördert den freien Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes, und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits entschieden, dass CBD nicht als Betäubungsmittel betrachtet werden darf. Die österreichische Regelung könnte als unverhältnismäßige Handelsbeschränkung eingestuft werden. Es bleibt abzuwarten, ob betroffene CBD-Händler rechtliche Schritte einleiten und eine Überprüfung durch den EuGH anstreben.

Ein weiterer Aspekt ist die Ungleichbehandlung verschiedener CBD-Produkte. Während CBD-Öle und Kosmetika weiterhin frei verkauft werden dürfen, unterliegen Blüten strengeren Bestimmungen. Dies führt zu Unsicherheiten im Markt und stellt eine Herausforderung für Produzenten und Händler dar.

Fazit

Die Marktregulierung von CBD-Produkten in Österreich hat tiefgreifende Auswirkungen auf Händler und Konsumenten. Während Trafiken von der neuen Regelung profitieren, stehen CBD-Fachgeschäfte vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Die steigenden Preise und die potenzielle Einschränkung der Produktvielfalt könnten das Konsumverhalten langfristig verändern. Zudem bleibt unklar, ob die österreichische Gesetzgebung mit EU-Recht vereinbar ist oder ob es in Zukunft Anpassungen geben wird.

Für Konsumenten ist es ratsam, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren und ausschließlich zertifizierte Produkte zu erwerben. Händler wiederum müssen flexibel auf die neuen Marktgegebenheiten reagieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Quellen

Verwaltungsgerichtshof Österreich (VwGH), Entscheidung vom 2. Juni 2020

Bundesministerium für Finanzen Österreich, Regelung zu "anderem Rauchtabak", 2020

Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil zur CBD-Regulierung in der EU, 2020

Wirtschaftsverband Cannabis Austria (WVCA), Stellungnahme zur CBD-Regulierung in Österreich, 2021

ZackZack.at, Bericht zur Verlagerung des CBD-Handels in Trafiken, 2021

Trafikantenzeitung.at, Regelungen für CBD-Produkte in Trafiken, 2022

 

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